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   BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89   

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BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89 (https://dejure.org/1989,4943)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1989 - 1 B 63.89 (https://dejure.org/1989,4943)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1989 - 1 B 63.89 (https://dejure.org/1989,4943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Zusammenhang mit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines Ausländers auf Grund einer im Inland begangenen Straftat - Grundlage solcher Ermessenentscheidungen im Hinblick auf Strafzwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Danach entspricht insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß in die Ermessensausübung bei einer Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers nur solche individuellen Nachteile einzustellen sind, für deren Annahme konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte bestehen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Danach entspricht insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Danach entspricht insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Danach entspricht insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Danach entspricht insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei einem Urteil, das auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur zugelassen werden kann, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Danach entspricht insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Danach entspricht insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89
    Diese Vorschrift gebietet, das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegen das besondere Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abzuwägen (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91).
  • BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85

    Zeitlicher Abstand zwischen Straftat und Ausweisung

  • BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78
  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    In diesem Fall ist es den Familienangehörigen des Ausländers eher zuzumuten, ihm ungeachtet der zwischenzeitlich vollzogenen Integration in der Bundesrepublik Deutschland in den gemeinsamen Heimatstaat zu folgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1; BVerwG, Beschl. v. 10.4.1989 - 1 B 63.89 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Es verstößt grundsätzlich nicht gegen das Schutz- und Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG, wenn den Betroffenen zugemutet wird, in das jeweilige Heimatland zu übersiedeln, wenn sie zeitlich unbegrenzt die Lebensgemeinschaft mit ihren Ehegatten sogleich herstellen wollen, sofern nicht außerordentliche Umstände eine Rückkehr in das gemeinsame Heimatland unzumutbar machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u. a. -, BVerfGE 76, 1 [57]) Bei rein ausländischen Ehen und Familien hat der aufenthaltsrechtliche Schutz ein geringeres Gewicht als bei Ehen und Familien mit deutschen Ehegatten und deutschen Kindern; in diesem Fall ist den Familienangehörigen des Ausländers eher zuzumuten, ihm in den gemeinsamen Heimatstaat ungeachtet der zwischenzeitlich vollzogenen Integration in der Bundesrepublik Deutschland zu folgen (BVerwG, Beschl. v. 10.04.1989 - 1 B 63.89 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen, 24.02.2017 - 3 B 259/16

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Herkunftsland, gemeinsame Rückkehr, Integration,

    In diesem Fall ist es den Familienangehörigen des Ausländers eher zuzumuten, ihm ungeachtet der zwischenzeitlich vollzogenen Integration in der Bundesrepublik Deutschland in den gemeinsamen Heimatstaat zu folgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1; BVerwG, Beschl. v. 10.4.1989 - 1 B 63.89 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.12.2010 - 3 B 191/10

    Duldung, wenn familiäre Lebensgemeinschaft auch im gemeinsamen Heimatland

    Bei ausländischen Ehen und Familien hat der aufenthaltsrechtliche Schutz ein geringeres Gewicht als bei Ehen und Familien mit deutschen Ehegatten und deutschen Kindern; in diesem Fall ist es den Familienangehörigen des Ausländers eher zuzumuten, ihn ungeachtet der zwischenzeitlich vollzogenen Integration in der Bundesrepublik Deutschland in den gemeinsamen Heimatstaat zu folgen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76, 1; BVerwG, Beschl. v. 10.4.1989 - 1 B 63.89 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 8 LA 3301/01

    Ausschließliche Auswirkung des Schutzguts aus Art. 6 Grundgesetz (GG) auf

    Abgesehen davon besteht lediglich in den Fällen der §§ 47 Abs. 3, 48 Abs. 1, 2 AuslG ein Entscheidungsspielraum, da die Ausweisung dann nur in der Regel oder aufgrund Ermessens zu erfolgen hat (Renner, § 47 Rn. 5); in diesen Fällen ist das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers gegen das besondere Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie schon bei der Entscheidung über die Ausweisung abzuwägen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.4.1989 - 1 B 63.89 -).
  • OVG Sachsen, 05.10.2018 - 3 B 362/18

    Abschiebung; familiäre Lebensgemeinschaft; minderjährige Kinder; Kindeswohl

    In diesem Fall ist es den Familienangehörigen des Ausländers eher zuzumuten, ihm ungeachtet der zwischenzeitlich vollzogenen Integration in der Bundesrepublik Deutschland in den gemeinsamen Heimatstaat zu folgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1; BVerwG, Beschl. v. 10.4.1989 - 1 B 63.89 -, juris).
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